Methodik

Wie der Rabattrechner auf rabattberechnen.de arbeitet

Jede Berechnung auf rabattberechnen.de basiert auf den klassischen Prozent-Formeln und den deutschen Vorschriften zur Preisangabe. Diese Seite dokumentiert die drei Berechnungsmodi, die Mehrfachrabatt-Logik, die Brutto-Netto-Behandlung und die relevanten Quellen.

Wichtiger Hinweis

rabattberechnen.de ist ein Berechnungswerkzeug, keine Rechtsberatung. Wer im Handel Streichpreise und Rabatt-Werbung einsetzt, muss seit dem 28.05.2022 § 11 PAngV beachten: Streichpreise dürfen nur als niedrigster Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung angegeben werden. Für rechtssichere Werbeaussagen ist eine anwaltliche Prüfung empfehlenswert.

Die drei Berechnungsmodi

Der Rabattrechner unterstützt drei Berechnungsrichtungen für die klassische Drei-Variablen-Konstellation aus Originalpreis P, Endpreis E und Rabattsatz r:

  • Endpreis aus Original und Rabattsatz: E = P × (1 - r / 100). Beispiel: 100 Euro mit 20 Prozent Rabatt ergibt 80 Euro.
  • Originalpreis aus Endpreis und Rabattsatz: P = E / (1 - r / 100). Beispiel: 80 Euro nach 20 Prozent Rabatt entsprechen 100 Euro Original.
  • Rabattsatz aus Original und Endpreis: r = (1 - E / P) × 100. Beispiel: 80 Euro auf 100 Euro ergibt 20 Prozent Rabatt.

Alle drei Modi prüfen Vorzeichen und Wertebereiche: Preise dürfen nicht negativ sein, der Rabattsatz liegt zwischen 0 und 100 Prozent, der Endpreis kann nicht größer als der Originalpreis sein. Bei Verstoß gibt der Rechner eine konkrete Fehlermeldung aus.

Mehrfachrabatt: multiplikativ, nicht additiv

Werden mehrere Rabatte hintereinander gewährt (etwa 10 Prozent Sale plus 5 Prozent Treuerabatt), sind die Rabatte multiplikativ, nicht additiv. Aus 10 Prozent plus 10 Prozent ergeben sich nicht 20 Prozent Gesamtrabatt, sondern 19 Prozent. Die Formel für zwei Rabatte r1 und r2 lautet:

r_gesamt = 1 - (1 - r1 / 100) × (1 - r2 / 100), mal 100 für die Prozent-Darstellung.

Beispiel: Bei einem Originalpreis von 100 Euro mit 10 Prozent Sale-Rabatt ergibt sich ein Zwischenpreis von 90 Euro. Auf diesen Zwischenpreis werden weitere 10 Prozent Treuerabatt gewährt, also 9 Euro Nachlass, Endpreis 81 Euro. Das entspricht einer Gesamtersparnis von 19 Euro auf 100 Euro, also 19 Prozent. Der Rechner berechnet das automatisch korrekt.

Brutto-Netto und Mehrwertsteuer

In Deutschland gilt nach § 12 UStG ein Regelsatz von 19 Prozent Umsatzsteuer und ein ermäßigter Satz von 7 Prozent für bestimmte Güter (Lebensmittel, Bücher, kulturelle Veranstaltungen, öffentlicher Nahverkehr). Der Rabattrechner kann zwischen brutto und netto umschalten:

  • Brutto-zu-Brutto: Endpreis und Originalpreis enthalten Mehrwertsteuer, der Rabatt wird auf den Bruttopreis berechnet. Das ist der Standardfall im B2C-Handel.
  • Netto-zu-Netto: beide Preise ohne MwSt., relevant für B2B-Geschäfte. Die MwSt. wird im Anschluss aufgeschlagen.
  • Konvertierung Brutto / Netto: Brutto = Netto × (1 + USt / 100) bzw. Netto = Brutto / (1 + USt / 100).

Streichpreise nach § 11 PAngV (seit 28.05.2022)

Die Preisangabenverordnung (PAngV) wurde am 12.11.2021 neu gefasst (BGBl. I S. 4838) und setzt die EU-Omnibus-Richtlinie 2019/2161 (Modernisierungsrichtlinie) in deutsches Recht um. § 11 PAngV verlangt seit dem 28.05.2022 verbindlich, dass bei einer Werbung mit einem Streichpreis (durchgestrichener Vergleichspreis) der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung anzugeben ist. Der frühere Listenpreis oder ein willkürlicher Mondpreis als Streichpreis ist seitdem rechtswidrig.

Ausnahmen gelten für progressive Preisermäßigungen (etwa 20 Prozent in Woche 1, 30 Prozent in Woche 2), bei denen der Ausgangspreis vor der ersten Ermäßigung weiterhin als Streichpreis verwendet werden darf, und für leicht verderbliche Waren wie Lebensmittel mit kurzem Mindesthaltbarkeitsdatum.

Werbung mit "bis zu"-Rabatten nach UWG

Aussagen wie "bis zu 70 Prozent Rabatt" sind nach §§ 3, 5 UWG nur zulässig, wenn ein nennenswerter Anteil des beworbenen Sortiments tatsächlich diesen Rabatt erreicht (BGH Urteil I ZR 30/15 vom 28.01.2016 zu "60 Prozent Rabatt"-Werbung). Die Rechtsprechung verlangt typischerweise eine Quote von mindestens 10 Prozent der Artikel mit dem genannten Maximal-Rabatt.

Validierungs-Regeln

Das Tool prüft bei jeder Eingabe folgende Regeln und gibt bei Verstoß eine konkrete Fehlermeldung aus:

  • Preise im Bereich 0,01 bis 999.999,99 Euro
  • Rabattsatz im Bereich 0 bis 100 Prozent
  • Endpreis darf nicht größer als Originalpreis sein
  • Bei Mehrfachrabatt maximal 5 gestaffelte Rabatte (Performance, Lesbarkeit)
  • Eingabe-Format: deutsche Notation mit Komma als Dezimaltrenner (10,50)

LocalStorage-Verlauf

Der Rechner speichert die letzten 20 Berechnungen im Browser-LocalStorage. Die Daten verbleiben lokal auf dem Endgerät und werden nicht an einen Server übertragen. Wer den Verlauf löscht (Browser-Einstellungen, LocalStorage leeren), ist ihn endgültig los.

Quellen und Referenzwerke

  • PAngV (Preisangabenverordnung): BGBl. I 2021 S. 4838, in Kraft seit 28.05.2022
  • EU-Omnibus-Richtlinie 2019/2161: Modernisierungsrichtlinie zum besseren Verbraucherschutz
  • UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb): §§ 3, 5 zu Irreführung
  • UStG § 12: Umsatzsteuersätze 19 / 7 Prozent
  • BGH I ZR 30/15 vom 28.01.2016: "60 Prozent Rabatt"-Werbung
  • BGH I ZR 227/14 vom 17.03.2016: Durchgestrichener Preis als Streichpreis
  • Kahneman/Tversky "Prospect Theory": Econometrica 47, 1979, S. 263 bis 291
  • Tversky/Kahneman "Judgment under Uncertainty: Heuristics and Biases": Science 185, 1974

Review-Zyklus

Wir prüfen halbjährlich die folgenden Punkte:

  • Aktualität der PAngV-Neufassung und etwaige weitere EU-Anpassungen
  • Neue BGH- oder OLG-Entscheidungen zu Rabatt-Werbung und Streichpreisen
  • Änderungen am UStG-Regelsatz oder den ermäßigten Sätzen nach § 12 UStG
  • Reproduzierbarkeit aller Beispielrechnungen über die Engine

Korrektur-Policy

Wir machen Fehler. Wenn dir eine fehlerhafte Berechnung, eine veraltete Quelle oder eine inhaltliche Unstimmigkeit auffällt, schreib an info@akara-solutions.de. Bestätigte Korrekturen dokumentieren wir öffentlich auf Korrekturen.

Was wir nicht machen

rabattberechnen.de ersetzt keine anwaltliche Prüfung der konkreten Rabatt-Werbung im Handel, keine steuerliche Beratung zu Mehrwertsteuer-Konstellationen und keine Kalkulationssoftware für Großhandel mit komplexen Staffelpreis-Bedingungen. Für rechtssichere Werbeaussagen ist eine anwaltliche Prüfung erforderlich.

Verantwortung

Für die hier beschriebene Methodik und ihre redaktionelle Pflege sind Mateusz Viola (Rechner-Engine + drei Modi + Mehrfachrabatt), Jan-Tristan Rudat (Rabattarten + Preispsychologie + Black-Friday-Historie) und Eike-Christian Ramcke (PAngV + UWG + Streichpreis-Recht) zuständig. Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 18 Abs. 2 MStV ist Eike-Christian Ramcke, Geschäftsführer der AKARA Solutions GmbH (vollständige Angaben im Impressum).